Umsatzsteuer - Begriffe:  Indirekte Steuern


Indirekte Steuern


Die indirekten Steuern unterscheiden sich von den direkten Steuern hinsichtlich des Steuerschuldners und des Steuer- trägers. Bei den indirekten Steuern (Umsatzsteuer und Verbrauchssteuern wie Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer etc.) wird die Steuer nicht von demjenigen abgeführt, der wirtschaftlich belastet worden ist, sondern von einer anderen Person.

Beim Kauf einer Ware muss der Endverbrauer das Produkt einschließlich der Mehrwertsteuer beziehen. Der verkaufende Händler darf diese Steuer jedoch nicht als seinen Gewinn behalten, sondern muss diese an das Finanzamt abführen. Auf diese Weise werden sämtlich indirekte Steuern behandelt. Der Endverbraucher führt die Steuer demnach nicht direkt an das Finanzamt ab, sondern nur indirekt durch die Zwischenstation des Verkäufers.