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Vorsteuerabzug
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich ebenso wie bei der Einfuhrumsatzsteuer um eine Gemeinschaftsteuer. Von einer Gemeinschaftsteuer ist die Rede, wenn diese Steuern dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zustehen (Artikel 106 GG). In diesem Fall wird auch von einer vertikalen Steuerertragsverteilung gesprochen.
Zusätzlich gibt es bei der Gemeinschaftsteuer auch noch die horizontale Steuerertragsverteilung, welche besagt, dass die Verteilung der Umsatzsteuer in den Ländern und Gemeinden nach der Einwohnerzahl erfolgt.