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Vorsteuerabzug
Neben dem Regelsteuersatz von 19% wird auf bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen nur ein ermäßigter Steuersatz von 7% erhoben. Ein ermäßigter Steuersatz von 7% gilt u.a. für die Lieferung von Lebensmitteln, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen, für den öffentlichen Nahverkehr, Eintrittskarten für Museen, Theater und Konzerte.
Die Aufzählung ist nicht abschließend, wird jedoch im Umsatzsteuer-Gesetz genauestens definiert. Die Gesetzesgrund- lage für den ermäßigten Steuersatz liefert der § 12 Abs. 2 des Umsatzsteuer-Gesetzes.