Umsatzsteuer - Begriffe:  Durchschnittssteuersatz


Durchschnittssteuersatz


Der Durchschnittssteuersatz wird in § 23 des Umsatzsteuergesetzes näher definiert und ist eine Sonderregelung in der Umsatzsteuer. Der Durchschnittssteuersatz kann von Unternehmern angewendet werden, die nicht verpflichtet sind, Bü- cher zu führen, regelmäßige Jahresabschlüsse zu machen und deren Vorjahresumsatz nicht über 61.356 Euro gelegen hat.

Der Durchschnittssteuersatz dient der Vereinfachung der Besteuerung von weitestgehend ähnlichen Berufsgruppen und ermöglicht es dem Unternehmer, auch Vorsteuerbeträge geltend zu machen. In § 70 der Umsatzsteuer-Durchführungs- verordnung (UStDV) sind die einzelnen Berufsgruppen näher definiert, welche die Besteuerung nach dem allgemeinen Durchschnittssteuersatz in Anspruch nehmen können. So wird z.B. für Journalisten ein Durchschnittssteuersatz von 4,8% angenommen und für Friseure ein Satz von 4,5%.

Der Antrag auf Besteuerung nach dem Durchschnittssteuersatz kann nur zu Beginn eines Kalenderjahres widerrufen werden. Eine erneute Besteuerung nach dem Durchschnittssatz ist dann jedoch erst wieder nach fünf Jahren möglich.