Umsatzsteuer - Begriffe:  Differenzbesteuerung


Differenzbesteuerung


Die Differenzbesteuerung soll dafür sorgen, dass beim Handel mit beweglichen körperlichen Gegenständen durch ei- nen Wiederverkäufer nicht immer der gesamte Wert des gebrauchten Gegenstandes wieder neu der Umsatzsteuer un- terliegt. Wenn beispielsweise ein PKW für 6.000 Euro erworben und für 10.000 Euro wiederverkauft wird, so ist für die Differenzbesteuerung der Differenz-Betrag von 4.000 Euro und nicht die 10.000 Euro maßgeblich.

Gem. § 24a Abs. 1 UStG gilt die Differenzbesteuerung ausschließlich für Lieferungen von beweglichen körperlichen Ge- genständen und nicht für sonstige Leistungen. Wichtigste Voraussetzung für die Anwendung der Differenzbesteuerung ist der Erwerb ohne anfallende Umsatzsteuer. Diese Regelung gilt daher für Nichtunternehmer, Unternehmer mit Steu- erbefreiung (z.B. Ärzte), Kleinunternehmer, Unternehmer, die aus ihrem Privatbereich verkaufen oder beim Handel mit einem Wiederverkäufer, der selber ebenfalls die Differenzbesteuerung angewendet hat.