Tierhalterhaftpflichtversicherung - Häufig gestellte Fragen


Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?


Die Deckungssumme im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht stellt die Höhe des Betrages dar, bis zu der die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall leistet. Eine Deckungssumme gibt es für alle Schadensarten: Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden. Häufig wird für Personen- und Sachschäden eine gemeinsame Summe angegeben. Die Deckungssumme für Vermögensschäden ist in der Regel etwas niedriger. Einige Anbieter der Tierhalterhaftpflicht geben auch eine pauschale Summe für alle drei Schadenformen an.

Die Deckungssumme der Tierhalterhafthaftpflicht sollte nicht zu gering gewählt werden. Besonders bei Personenschäden können die Kosten schnell in die Höhe schießen, besonders dann, wenn die Zahlung einer lebenslangen Rente notwendig ist. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, haftet der Tierhalter des für den Schaden verantwortlichen Tieres mit seinem gesamten privaten Vermögen.

Anbieter einer Tierhalterhaftpflichtversicherung haben in der Regel mehrere Tarife mit unterschiedlichen Deckungssummen zur Auswahl. Je höher die Deckungssumme, desto höher ist meistens auch der Beitrag der Tierhalterhaftpflicht. Allerdings sollte hier nicht am falschen Ende gespart werden. Wählen Sie am besten einen Tarif, der für Personen- und Sachschäden eine Deckungssumme von mindestens 4 Millionen Euro vorsieht. Für Vermögensschäden reichen in der Regel 50.000 Euro als Versicherungssumme. Besonders bei einer geringeren Differenz der Beitragszahlungen sollte eher die höhere Deckungssumme gewählt werden.