Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Welpen


Welpen


Für Welpen muss in der Regel keine eigene Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden, sofern ein Versicherungsschutz über das Muttertier besteht und der Welpe noch im Besitz des ursprünglichen Halters ist. Je nach Versicherungsgesellschaft sind Welpen zwischen den ersten 6 und 12 Monaten über das Muttertier versichert. Bis zu welchem Alter ein Welpe als Welpe gilt, hängt ebenfalls vom Anbieter der Hundehaftpflicht ab. Sollte der Welpe den Besitzer wechseln, muss für ihn eine eigene Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden.