informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
AusfertigungsgebührD
DeckungssummeF
FremdhütungG
GefährdungshaftungH
HundehalterhaftpflichtJ
JungtiereK
KampfhundeL
LeinenzwangM
MaulkorbN
NutztiereO
OP-KostenP
PersonenschädenR
ReitlehrerhaftpflichtS
SachschädenT
TierkrankenversicherungV
VermögensschädenW
Weiderisiko
Vermögensschäden Dritter sind neben Personen- und Sachschäden im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht abgedeckt. Vermögensschäden werden in echte und unechte Schäden unterteilt. Echte Vermögensschäden treten relativ selten auf. Sie äußern sich zum Beispiel in Form von einer Vernichtung oder Beschädigung von Zahlungsmitteln. So sind echte Vermögensschäden keine Schäden, die infolge von Sach- oder Personenschäden auftreten. Als unechte Vermögensschäden definieren sich Schädigungen, die in Folge von Sach- oder Personenschäden entstanden sind, zum Beispiel ein verpasster Flug aufgrund eines Unfalls. Ein weiterer Unterschied zwischen diesen beiden Schadensarten ist die Höhe der Deckungssumme. Bei echten Vermögensschäden liegt diese meistens viel niedriger. Dagegen können unechte Schädigungen des Vermögens mit einer weitaus höheren Deckungssumme versichert werden.