Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Tierkrankenversicherung


Tierkrankenversicherung


Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Ihr Tier einer dritten Person zufügt. Wird jedoch das Tier selber verletzt oder steht eine OP bzw. ein Tierarztbesuch an, müssen Sie für die Kosten selbst aufkommen. Eine Tierkrankenversicherung kann Ihnen hierbei finanziell unter die Arme greifen. Das Angebot der Tierkrankenversicherung ist mittlerweile umfangreich und individuell wählbar. Häufige Arten dieses Versicherungsschutzes sind zum Beispiel die Hunde-, Katzen- sowie die Pferde-OP-Versicherung. Die OP-Versicherung übernimmt Tierarzt-, Tierklinik-, Arzneimittel- und Nachbehandlungskosten im Rahmen einer Operation. Herkömmliche Tierarztbesuche und Medikamente sind hierbei nicht enthalten. Für diesen Schutz ist eine „klassische“ Tierkrankenversicherung notwendig. Hierbei findet eine Leistungserbringung auch bei normalen Erkrankungen statt. Voraussetzung für die Tierkrankenversicherung sind jedoch bestimmte Aufnahmebedingungen. So darf Ihr Tier ein bestimmtes Höchstalter noch nicht überschritten und keine bestimmten Vorerkrankungen haben. Regelmäßige Impfungen sind ebenfalls Voraussetzung für eine Tierkrankenversicherung. Werden diese Kriterien erfüllt, kann die Tierkrankenversicherung Ihren Vierbeiner zum exklusiven Privatpatienten machen.