Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Selbstbeteiligung


Selbstbeteiligung


Eine Selbstbeteiligung kann im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht optional vereinbart werden. Sie stellt die Summe dar, bis zu der Kosten eines Schadensfalls vom Versicherungsnehmer selber übernommen werden müssen. Eine Selbstbeteiligung kann pro Schadensfall, aber auch pro Jahr vereinbart werden.

Wer eine Tierhalterhaftpflicht abschließt, egal ob Hundehalterhaftpflicht oder Pferdehalterhaftpflichtversicherung, kann je nach Wunsch einen Vertrag mit oder ohne Selbstbeteiligung vereinbaren. In der Regel ist eine Versicherungspolice mit einer Selbstbeteiligung günstiger als ohne eine derartige Vereinbarung. Welche Vertragsvariante der Tierhalterhaftpflicht besser ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.