Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Sachschäden


Sachschäden


Sachschäden sind, wie auch Personen- oder Vermögensschäden, Schadensarten, die im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht abgedeckt werden. So übernimmt die Versicherung Schäden, die an einem Gegenstand oder an einem anderen Tier durch Ihren Vierbeiner verursacht wurden. Ohne entsprechende Tierhalterhaftpflicht haften Sie als Halter des Tieres mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Sie sind dafür zuständig, dass der verursachte Sachschaden vollständig behoben wird. Da verursachte Vermögens-, Personen- oder Sachschäden schnell den finanziellen Ruin bedeuten können, lohnt sich als Tierbesitzer der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht in jedem Fall. Die Tierhalterhaftpflicht kommt für Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme auf. Aus diesem Grund sollte die Deckungssumme für Personen-, Vermögens- und Sachschäden nicht allzu gering gewählt werden.