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Als Reitlehrer besitzt man eine gewisse Aufsichtspflicht über die Reitschüler sowie die eingesetzten Pferde. Aus diesem Grund empfiehlt sich bei solch einer Tätigkeit der Abschluss einer Reitlehrerhaftpflichtversicherung. Verletzt sich ein Schüler während der Reitstunde aufgrund eines ungeeigneten Pferdes, eines falschen Kommandos oder ähnlichem, haftet der Reitlehrer. Die Reitlehrerhaftpflicht erbringt keine Leistungen, wenn es sich um das eigene Pferd des Lehrers handelt oder der Schaden nicht auf das Verschulden des Reitlehrers zurückzuführen ist. Für das eigene Pferd empfiehlt sich als Reitlehrer der Abschluss einer sogenannten Schulpferdversicherung.
Die Beitragszahlung der Reitlehrerhaftpflicht wird anhand der Ausbildung des Lehrers sowie der Deckungssumme ermittelt. Ein Reitlehrer ohne entsprechende Lizenz wird eine wesentlich höhere Prämie zahlen müssen als ein ausgebildeter Lehrer. Bei der Wahl der geeigneten Deckungssumme sollte nicht am falschen Ende gespart werden. Besonders Personenschäden können immense Folgekosten mit sich bringen. Daher empfiehlt sich eine möglichst hohe Deckungssumme.