Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Personenschäden


Personenschäden


Personenschäden gehören zu den Schadensarten, die im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht abgedeckt sind. Neben Personenschäden gehören zudem Sach- und Vermögensschäden zu den versicherten Schadensarten. Bei einigen Tierhalterhaftpflichtversicherungen können Mietsachschäden abgesichert werden, meistens aber nur zu einem bestimmten Mehrpreis. Ein Personenschaden liegt vor, wenn Ihr Vierbeiner eine andere Person verletzt oder dieser durch einen Sachschaden, zum Beispiel einen Autounfall, körperliche Verletzungen zugefügt wird bzw. zu Tode kommt. Auch Folgekosten wie Rentenzahlungen, OP-Kosten und Schmerzensgelder gehören zu der Sparte Personenschäden. Fügt Ihr Tier einer dritten Person einen Schaden zu und Sie besitzen keine Tierhalterhaftpflicht, haften Sie für Sach-, Vermögens- und Personenschäden in vollem Umfang. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sichert Sie in solch einem Fall in finanzieller Hinsicht vor den Ansprüchen Dritter ab. Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme nicht allzu gering gewählt wird, denn Personenschäden gehören zu den Schadensarten, die in der Regel die höchsten Kosten nach sich ziehen.