Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  OP-Kosten


OP-Kosten


OP-Kosten von Dritten werden nur dann von der Tierhalterhaftpflicht übernommen, wenn sie als sogenannte Folgekosten eines Schadens verortet werden können, der aufgrund Ihres Tieres entstanden ist. Achten Sie im Rahmen der Hundehalterhaftpflicht bzw. Pferdehalterhaftpflicht darauf, dass die Deckungssumme nicht zu gering gewählt wird, da OP-Kosten schnell in die Höhe schießen können.

Aber nicht nur als Folgeschaden können OP-Kosten auftreten, auch Ihr Vierbeiner kann durch eine Operation viel Geld kosten. Diese Art der OP-Kosten wird nicht von der Tierhalterhaftpflicht abgedeckt. An dieser Stelle empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung für Tiere. Diese Art der Versicherung kann ganz unterschiedlich aussehen. Eine häufige Variante ist zum Beispiel die Hunde-OP-Versicherung bzw. die Pferde-OP-Versicherung. Der Versicherungsschutz bei dieser Art der Tierversicherung beinhaltet in der Regel die Übernahme von OP-Kosten, Kosten für die Nachuntersuchung, den Tierarzt sowie die entsprechenden Arzneimittel. Kosten für normale Tierarztbesuche und Medikamente sind jedoch nicht in der OP-Versicherung enthalten. Die Höhe des Beitrages einer solchen Tierversicherung hängt vom Anbieter, dem Tier, dem Deckungsbeitrag sowie der Selbstbeteiligung ab.