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Nutztiere werden im Gegensatz zu Luxustieren zur gewerblichen Nutzung gehalten, zum Beispiel zur Gewinnung von Milch, Eiern oder Fleisch. Auch Wach- und Blindenhunde werden als Nutztiere bezeichnet. Im Gegensatz zu einem Nutztier wird ein Luxustier nur zum Vergnügen des Besitzers gehalten. Diese sollten dann auch mit einer Tierhalterhaftpflicht versichert werden, ausgenommen Kleintiere. In manchen Fällen ist die Unterscheidung zwischen Nutztier und Luxustier gar nicht so einfach. Bei Wachhunden ist die Sachlage häufig umstritten. Nutztiere, die zu privaten Zwecken gehalten werden, sind ohne zusätzlichen Aufpreis über die Private Haftpflicht mitversichert. Jedoch sollte die Versicherungsgesellschaft darüber unterrichtet werden.
Die Tierhalterhaftpflicht ist dagegen nicht für Nutztiere zuständig. Die Bedingungen der Haftung sind bei einem Nutztier wesentlich weiter gefasst als bei einem Luxustier. So muss bei einem Schaden, der durch ein Nutztier verursacht wurde, zuerst nachgewiesen werden, dass der Halter des Tieres seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat. Ansonsten kann der Tierhalter in den meisten Fällen nicht haftbar gemacht werden. Für Nutztiere, die in erster Linie dem Unterhalt des Besitzers dienen, kann eine sogenannte Nutztierversicherung abgeschlossen werden.