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Weiderisiko
Ein Minderwert definiert sich im Rahmen der Pferdehalterhaftpflicht als die Differenz zwischen dem Marktpreis eines Pferdes vor und nach einem Unfall. Wird ein Pferd von einem anderen verletzt, muss der Halter des schädigenden Tieres dem anderen Pferdebesitzer den Minderwert ersetzen. Entweder muss er den Betrag selber aufbringen oder seine Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Kosten für den Schaden sowie den Minderwert, falls er im Vorfeld eine Police abgeschlossen hat.