Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Mietsachschäden


Mietsachschäden


Wenn das eigene Pferd in einem fremden Stall untergebracht wird oder der Hund sich in einer Mietwohnung bewegt, sollte die Absicherung von Mietsachschäden im Versicherungsvertrag der Tierhalterhaftpflicht aufgenommen werden. Mietsachschäden sind Schäden, die an privat gemieteten Objekten durch das eigene Tier verursacht wurden. Schädigungen wie Verschleiß gehören dagegen nicht zum Deckungsspielraum. Mietsachschäden sind nicht automatisch Bestandteil jeder Pferde- oder Hundehalterhaftpflichtversicherung. Diese Option sollte je nach Bedarf ergänzt werden. Wer keine gemieteten Objekte nutzt, muss auch keine Mietsachschäden im Vertrag der Tierhalterhaftpflicht absichern. Bei der Pferdehalterhaftpflicht gibt es häufig in punkto Mietsachschäden eine Begrenzung der Deckungssumme, so zum Beispiel bei gepachteten Weiden oder Reithallen. Welche Objekte im Einzelnen in den Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflicht fallen, ist mit dem jeweiligen Versicherer zu klären.