Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Luxustiere


Luxustiere


Als Luxustier wird ein Tier wie Hund oder Pferd bezeichnet, welches nicht zum Unterhalt des Besitzers beiträgt, also keinerlei gewerblichen Zweck dient. Luxustiere werrden lediglich zur Freude des Tierbesitzers gehalten. Im Gegensatz zu bestimmten Kleintieren, zum Beispiel Kaninchen oder Vogel, fällt ein Luxustier nicht in den Leistungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung. Für Luxustiere muss aufgrund der Gefährdungshaftung eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Gegenüber dem Luxustier steht das Nutztier. Wird ein Tier zu beruflichen Zwecken gehalten, wird es als Nutztier bezeichnet. Auch Blindenhunde zählen zu dieser Gruppe Tier. Entsteht ein Schaden durch ein Nutztier, muss dem Halter des Tieres nachgewiesen werden, dass er die notwendige Sorgfaltspflicht verletzt hat.