Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Leinenzwang


Leinenzwang


Der Leinezwang stellt eine optionale Bedingung in der Hundehalterhaftpflicht dar. Ist ein Leinenzwang in dieser Art der Tierhalterhaftpflicht vorgesehen, entfallen bei Nichtbeachtung dieser Regelung die Leistungserbringung von Seiten des Versicherers und somit auch der Versicherungsschutz der Hundehalterhaftpflicht. Beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht sollte deswegen darauf geachtet werden, dass ein Leinenzwang nicht Voraussetzung für die Leistungserbringung ist. Allerdings stehen über den Bedingungen der Tierhalterhaftpflicht die Auflagen des zuständigen Ordnungsamtes. Ist aus behördlicher Sicht ein Leinenzwang für einen bestimmten Hund vorgesehen, ist dies als verpflichtend anzusehen. Zu dem Leinenzwang kann ebenso die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs kommen. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, entfällt wiederum der Schutz der Tierhalterhaftpflicht. Besonders Halter sogenannter Kampfhunde bekommen mit Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht solche Bedingungen auferlegt. Für sie wird es allerdings schwierig sein, eine Versicherung ohne Leinenzwang -Voraussetzungen zu finden.