Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Katzenversicherung


Katzenversicherung


Schäden, die durch Ihre Katze an einer dritten Person entstanden sind, werden in der Regel durch Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dies gilt auch für andere Kleintiere wie Vögel, Hamster, Kaninchen etc. Dagegen müssen sich Hunde- und Pferdebesitzer mit einer Hundehalterhaftpflicht bzw. Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützen. Eine extra Katzenversicherung in Form einer Haftpflicht gibt es jedoch nicht.

Eine sinnvolle Art der Katzenversicherung ist die Katzen-OP-Versicherung. Die OP-Versicherung übernimmt Operationskosten, Kosten für die Nachbehandlung, den Tierarzt sowie die entsprechenden Medikamente. Herkömmliche Tierarztbesuche und Arzneimittel werden jedoch nicht übernommen.

Eine weitere Form der Katzenversicherung ist die Katzenkrankenversicherung. Die Katzenkrankenversicherung übernimmt auch für den „normalen“ Tierarztbesuch bzw. die Behandlung sämtliche anfallenden Kosten. Auf diese Weise macht die Katzenversicherung Ihr Tier zu einer Art Privatpatient.