Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Kampfhunde


Kampfhunde


Kampfhunde werden als bestimmte Hunderassen definiert, die vom Gesetzgeber als besonders gefährlich eingestuft werden. Hierzu zählen zum Beispiel Bullterrier, Pitbull, Mastiff oder der American Staffordshire. Je nach Bundesland kann die Liste der Kampfhunde variieren. Bei Unklarheiten muss vom Hundehalter nachgewiesen werden, dass von dem jeweiligen Tier keine Gefahr ausgeht. Die offizielle Bezeichnung für Kampfhunde ist eigentlich „Listenhunde“. In der Tierhalterhaftpflicht stellt die Versicherung von Kampfhunden eine schwierigere Hürde dar als bei nicht gelisteten Tieren. Nicht jede Versicherungsgesellschaft bietet eine Hundehalterhaftpflicht für einen Kampfhund an. Einige Versicherer nehmen aufgrund des größeren Risikos eine höhere Versicherungsprämie als bei harmlos eingestuften Rassen. In der Regel sind Kampfhunde zusätzlich mit bestimmten Auflagen versehen. So kann die Leinen- und Maulkorbpflicht Voraussetzung für die Leistungserbringung in der Tierhalterhaftpflicht sein. Allerdings gibt es auch Anbieter einer Hundehalterhaftpflicht, die spezielle Tarife extra für Kampfhunde anbieten. Hier heißt es dann: Informieren und vergleichen!