Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Jungtiere


Jungtiere


Mit einer Tierhalterhaftpflicht schützen Sie sich vor Schadensersatzansprüchen, die durch Ihren Vierbeiner aus einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einer dritten Person entstanden sind. Auch Jungtiere können einen Schadensfall auslösen. Als sogenannte Jungtiere gelten im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht Fohlen sowie Welpen.

Ist das Muttertier mit Hilfe einer Tierhalterhaftpflicht abgesichert und das Jungtier befindet sich im Besitz des Versicherungsnehmers, ist dieses meistens die ersten 6-12 Monate kostenfrei mitversichert. Damit der Schutz auch wirklich besteht, müssen Jungtiere gemeldet werden. Nach Ablauf der Versicherungsfrist müssen Jungtiere selber versichert werden. Wie lange eine Welpe oder ein Fohlen über das Muttertier mitversichert ist, hängt von dem jeweiligen Anbieter der Tierhalterhaftpflicht ab.

Jungtiere, die bei einem neuen Besitzer sind, besitzen keinen Schutz mehr über das Muttertier. Für solche Tiere muss eine eigene Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Besitzt der Hunde- bzw. Pferdehalter bereits Tiere gleicher Gattung, verringert sich in der Regel die Beitragszahlung für das Jungtier.