Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Hundehalterhaftpflicht


Hundehalterhaftpflicht


Eine Unterkategorie der Tierhalterhaftpflicht ist die Hundehalterhaftpflicht. Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen sind bereits mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgesichert. Bei Hunden liegt der Fall anders. Für diese Tiergattung benötigt der Besitzer eine Hundehalterhaftpflicht. Dieser Schutz sollte nicht nur für Kampfhunde abgeschlossen werden, denn auch ein harmloser Vierbeiner kann durch einen unglücklichen Zufall einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden an einer dritten Person verursachen. Eine Hundehalterhaftpflicht schütz Sie im Schadensfall vor Ansprüchen Dritter.

Wie hoch der Beitrag der Hundehalterhaftpflicht ist, hängt in der Regel von der Hunderasse ab. So ist in den meisten Fällen die Versicherungsprämie für einen sogenannten Kampfhund höher als bei einem Schoßhund. Es variieren jedoch nicht nur die Beitragszahlungen einer Hundehalterhaftpflicht, auch die Leistungen können je nach Anbieter der Tierhalterhaftpflicht ganz unterschiedlich sein. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor Vertragsabschluss einer Hundehalterhaftpflicht ausreichend über die unterschiedlichen Tarife der Tierhalterhaftpflicht Versicherer informieren.