Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Gefährdungshaftung


Gefährdungshaftung


Ein Hundebesitzer, der sein Tier ohne gewerblichen Hintergrund nicht aus Gründen des Unterhalts hält, erfüllt die Bedingungen einer sogenannten Gefährdungshaftung. Das Tier gilt somit als Luxustier und wird in erster Linie zum Vergnügen gehalten. Eine Gefährdungshaftung wird als eine Art Haftung definiert, die aus einer zulässigen Gefahrenquelle resultiert. So ist der Halter automatisch für sein Tier verantwortlich und haftet auch dann, wenn ihn selber keinerlei Schuld trifft. Die Gefährdungshaftung entsteht durch die Tatsache, dass der Besitzer des Tieres allein durch die Haltung eine mögliche Gefahrenquelle für seine Umwelt schafft.

Die Gefährdungshaftung kann mit einer Tierhalterhaftpflicht, zum Beispiel einer Hundehalterhaftpflicht oder Pferdehalterhaftpflicht, abgedeckt werden. So fallen Schäden, die das Tier anrichtet, bis zur vereinbarten Summe in den Deckungsbereich der Tierhalterhaftpflichtversicherung, sofern vorher ein entsprechender Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.