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Weiderisiko
Das Fremdreiterrisiko ist ein optionaler Bestandteil der Tierhalterhaftpflicht bzw. Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Wer ein Pferd besitzt, dieses zeitweise auch von anderen Personen reiten lässt, sollte diese Bedingung in seinen Versicherungsvertrag mit aufnehmen lassen. Bei einigen Anbietern der Tierhalterhaftpflicht ist die Option „Fremdreiterrisiko“ oder auch „Gastreiterrisiko“ nicht automatisch im Versicherungsvertrag enthalten. Deswegen sollten Sie auf diesen Punkt besonders achten. Reitet eine fremde Person das versicherte Pferd, aber ein Fremdreiterrisiko wurde im Vorfeld nicht vereinbart, zahlt die Versicherung bei einem Schaden keinen Euro. Der Besitzer des Pferdes haftet in solch einem Fall mit seinem gesamten Vermögen. Achtung: Die Tierhalterhaftpflicht macht einen Unterschied zwischen Fremdreiter und einer Reitbeteiligung. Auch Reitstunden müssen extra versichert werden. Genaue Definitionen und Bedingungen in punkto Fremdreiterrisiko sind mit dem Anbieter der Tierhalterhaftpflicht bzw. Pferdehalterhaftpflicht zu klären.