Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Fremdreiter


Fremdreiter


Ein Fremdreiter definiert sich als jemand, der ein Pferd unentgeltlich und nur gelegentlich reitet und es entsprechend auch nur kurz beaufsichtigt. Kommt eine dritte Person durch das Tier in Beisein des Fremdreiters zu Schaden, haftet der Halter des Tieres. Besitz der Pferdehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und das Fremdreiter Risiko wurde im Versicherungsvertrag vereinbart, kommt die Versicherung für den Schaden auf, vorausgesetzt der Schaden ist nicht auf das Verschulden des Fremdreiters zurückzuführen. Ist er selbst für die Schädigung verantwortlich, haftet in der Regel seine private Haftpflichtversicherung. Dieses muss im Einzelfall geklärt werden. Der Fremdreiter selber ist ebenfalls bei Einschluss des Risikos über die Tierhalterhaftpflicht des Pferdebesitzers abgesichert.