Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Fremdhütung


Fremdhütung


Fremdhütung bedeutet im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht, dass eine Person, die nicht der Besitzer des Tieres ist, auf den versicherten Vierbeiner aufpasst. Da der Hüter des Tieres nicht die gleichen Erfahrungen mit dem Vierbeiner aufweisen kann wie es beim Besitzer der Fall ist, entsteht durch die Fremdhütung ein erhöhtes Risiko. Nicht jede Tierhalterhaftpflicht deckt diese Art des Risikos ab. Wer seinen Hund oder sein Pferd häufig in die Hände Dritter gibt, sollte die Option der Fremdhütung in seinen Vertrag der Tierhalterhaftpflichtversicherung aufnehmen lassen. Dies gilt besonders für alle Hundehalter. Ein Unfall, verursacht durch den besten Freund des Menschen, ist schnell passiert. In solch einem Fall haftet immer der Besitzer des Tieres, vorausgesetzt der Schaden ist auf den Hund zurückzuführen  und nicht auf den Fremdhüter. Ist der Fremdhüter verantwortlich, springt in der Regel seine private Haftpflichtversicherung ein. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte bei häufiger Fremdhütung diese Option stets Bestandteil der Tierhalterhaftpflicht sein.