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Jeder Hundehalter kennt die Situation: Der Vierbeiner sieht einen Artgenossen und reist sich von der Leine los. Ein unachtsamer Moment, der Hund läuft über die Straße und der nächste Autofahrer muss in die Bremsen gehen. Wenn in solcher einer Situation nichts passiert, haben Sie Glück gehabt. Die Kurzschlussreaktion Ihres Hundes kann jedoch auch schnell schwerwiegende Folge haben. Ohne Hundehalterhaftpflicht können Sie dann im wahrsten Sinne des Wortes arm aussehen. Verursacht Ihr Vierbeiner einen Schaden gegenüber einer dritten Person, können die Kosten schnell in die Höhe schießen. Besonders Personenschäden und daraus resultierende Schmerzensgeldforderungen, Rentenzahlungen oder sogar Entschädigungssummen im Todesfall bedeuten nicht selten den finanziellen Ruin des Hundehalters. Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Hamster oder Meerschweinchen sind mit der privaten Haftpflicht abgedeckt. Dies gilt jedoch nicht für Hunde und Pferde. Damit Sie als Hundebesitzer diesem Risiko nicht ausgesetzt sind, sollten Sie eine gute Hundehalterhaftpflicht abschließen.
Eine Hundehalterhaftpflicht sollte ein unverzichtbares Muss für jeden Hundebesitzer darstellen. Selbst der harmloseste Hund kann sich in einem unachtsamen Moment von der Leine losreißen oder in einer für ihn bedrohenden Situation nach der Hand einer fremden Person schnappen. Eine Hundehalterhaftpflicht kommt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die Ihr Hund einer dritten Person zufügt. Auch wenn Ihr Hund einen anderen Vierbeiner verletzt, kommt Ihre Hundehalterhaftpflichtversicherung für anfallende Kosten auf. Des Weiteren sind Jungtiere bis zu einem bestimmten Alter über das Muttertier mit versichert.
Achten Sie jedoch auf bestimmte Bedingungen im Vertrag Ihrer Hundehalterhaftpflicht. Ist dort das Führen an der Leine Voraussetzung, zahlt die Versicherung nicht, wenn Sie gegen diese Auflage verstoßen. Ist der Leinenzwang oder der Maulkorb keine Vertragsbedingung, sollten Sie trotzdem noch die Auflagen der zuständigen Behörde prüfen. Gibt es bezügliche Ihres Hundes amtliche Auflagen, weil Ihr Tier beispielsweise zu den sogenannten Kampfhunden gehört, müssen Sie sich an diese Regelungen halten, egal was im Vertrag Ihrer Hundehalterhaftpflicht steht.
Weitere Leistungsausschlüsse der Hundehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden, die durch einen Hund verursacht wurden, der zu gewerblichen oder betrieblichen Zwecken gehalten wird, Schäden an Scheinverbrechern, Schäden, die vorsätzlich entstanden sind sowie Schädigungen an der eigenen Person oder Angehörigen bzw. am eigenen Besitz.
Denken Sie daran, dass Sie Ihrer Hundehalterhaftpflicht den Schadensfall so schnell wie möglich melden. Nur so können Sie den vollen Leistungsumfang in Anspruch nehmen.
Informieren Sie sich über verschiedene Anbieter der Hundehalterhaftpflicht und vergleichen Sie die unterschiedlichen Tarife. Auf diese Weise werden Sie den passenden Versicherer finden und Sie sind optimal geschützt, wenn Ihr Hund sich das nächste Mal von der Leine reißt.