Tierhalterhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Deckungssumme


Deckungssumme


Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, zu dem Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Tierhalterhaftpflicht abgedeckt sind. Kommt eine Person durch ein Tier zu Schaden, können die Kosten schnell in die Höhe schießen, besonders dann, wenn die Zahlung einer lebenslangen Rente anfällt. Aus diesem Grund sollte die Deckungssumme der Tierhalterhaftpflicht möglichst hoch gewählt werden. Tarife der Hundehalterhaftpflicht bzw. Pferdehalterhaftpflicht sind in der Regel mit unterschiedlichen Höhen in der Deckungssumme versehen. Auch die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung bis zu einer gewissen Höhe ist eine Option im Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflicht. Diese beiden Faktoren, Deckungssumme und Selbstbeteiligung, sind Größen, die sich auf die Prämie der Tierhalterhaftpflicht auswirken. In der Regel liegt die Deckungssumme der Tierhalterhaftpflicht für Personen- und Sachschäden pauschal zwischen zwei und vier Millionen Euro. Die Begrenzung der Deckungssumme für Vermögensschäden liegt häufig bei 50.000 Euro. Wenn Sie eine Tierhalterhaftpflicht abschließen möchten, sollten Sie sich in jedem Fall über die passende Deckungssumme informieren. In der Regel ist der Mehrpreis für eine höhere Deckungssumme äußerst gering. Hier sollte nicht am falschen Ende gespart werden.