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Die Ausfertigungsgebühr ist eine zusätzliche Gebühr, die bei Versicherungspolicen, zum Beispiel der Tierhalterhaftpflicht, anfällt. Die Gebühr wird in der Regel einmalig bei Vertragsabschluss erhoben. Sie fällt für den Versand bzw. für die Aufwendung der Ausfertigung an. Die Höhe der Ausfertigungsgebühr ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, liegt aber meistens nicht über ein paar Euro. Zusätzliche Gebühren wie die Ausfertigungsgebühr sind im Vertrag der Tierhalterhaftpflicht vermerkt. Fragen Sie an dieser Stelle Ihren Anbieter der Tierhalterhaftpflicht nach den zusätzlichen Kosten der Versicherungspolice! Online-Anbieter verzichten häufig auf die Ausfertigungsgebühr, da der Versicherungsnehmer die Unterlagen meistens selber ausdrucken muss. Bei Änderungen im Versicherungsvertrag der Tierhalterhaftpflicht wird in der Regel keine weitere Ausfertigungsgebühr verlangt.