Tagesgeld - Begriffe:  Zinsabschlagssteuer


Zinsabschlagssteuer

Die Zinsabschlagssteuer ist veraltet und wurde Anfang 2009 von der Abgeltungssteuer abgelöst.
Mit der Zinsabschlagssteuer wurden bis dahin Erträge aus Kapitalanlagen besteuert. Es waren alle Kapitaleinnahmen, die über einen bestimmten Freibetrag reichten, von dieser Steuer betroffen.
Die Zinsabschlagssteuer hatte einen Steuersatz von 30 Prozent, der von einem Solidaritätszuschlag ergänzt wurde. Für Tafelgeschäfte galten 35 Prozent. Dieser Abschlag wurde direkt von dem jeweiligen Kreditinstitut an das Finanzamt weitergeleitet und dann später mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet. Vereine, Gemeinden und Rentner waren, soweit sie im Vorfeld eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt hatten, von der Zinsabschlagssteuer in der Regel nicht betroffen.
Die Zinsabschlagssteuer wurde mittlerweile von der Abgeltungssteuer ersetzt, welche die Kapitalerträge nun pauschal mit 25 Prozent (zuzüglich einem Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) besteuert.