Tagesgeld - Häufig gestellte Fragen


Wie werden Zinsen beim Tagesgeldkonto versteuert?

Generell gilt: Erträge aus Zinsen müssen versteuert werden. Es gibt allerdings einen Steuerfreibetrag. Bis zu einer gewissen Grenze kann der Tagesgeld Anleger die vollen Zinserträge verbuchen. Seit Anfang 2009 gibt es eine neue Regelung bei der Besteuerung von Zinsen.
Bis Ende 2008 fielen die aus dem Tagesgeld resultierenden Zinsen unter die Versteuerung der Zinsertragssteuer. Diese lag bei 30 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Mit der Lohnsteuererklärung wurde dann anhand des persönlichen Steuersatzes beglichen.

Seit Anfang 2009 gibt es mit der Einführung der Abgeltungssteuer den so genannten Sparerpauschbetrag. Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag in Höhe von 801,00 Euro pro Person. Alle Erträge aus Zinsen, die oberhalb dieser Grenze liegen, werden mit der Abgeltungssteuer besteuert. Die Abgeltungssteuer wird direkt vom jeweiligen Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Sie beträgt pauschal 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (also 26,4 Prozent) und gegebenenfalls einer Kirchensteuer.
Für den Sparerpauschbetrag kann der Tagesgeld Sparer im Vorfeld einen Freistellungsauftrag beantragen. Dieser Antrag muss bei dem jeweiligen kontoführenden Kreditinstitut gestellt werden. Der Freibetrag kann auch auf mehrere Banken verteilt werden, darf aber den Maximalbetrag nicht überschreiten.
Wird kein Freistellungsantrag gestellt, kann sich der Tagesgeld Sparer die zu viel gezahlten Steuern nur anhand seiner Einkommenssteuererklärung wiederholen.
Tagesgeld Anleger mit sehr geringem Lohn können eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese ermöglicht eine steuerfreie Auszahlung der Erträge aus Zinsen oberhalb des Freibetrages.