informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
AbgeltungssteuerD
DeflationE
Effektiver JahreszinsF
FestgeldG
GeldmarktkontoI
InflationN
NominalzinsP
ProlongationR
ReferenzkontoS
SolidaritätszuschlagT
TermingeldV
VerrechnungskontoW
WerbungskostenZ
Zinsabschlagssteuer Als Werbungskosten bezeichnet man alle Ausgaben zur Erwerbung, Erhaltung und Sicherung von Einkünften. Sie können unter anderem beim Erwerb von Einnahmen aus Kapitalvermögen, nicht-selbstständiger Arbeit und bei Vermietung, bzw. Verpachtung, auftauchen.
Werbungskosten können bis zu einem bestimmten Betrag im Zuge der jährlichen Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Sie mindern entsprechend die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart.
Es können beispielsweise für Einnahmen aus Kapitalvermögen und aus nicht-selbstständiger Arbeit so genannte Pauschbeträge angerechnet werden. Pauschbeträge ermöglichen eine Steuerbefreiung bis zu einer gewissen Grenze. Der Werbungskosten –Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalanlagen liegt für Alleinstehende bei 51 Euro und für Verheiratete bei 102 Euro. Bei Einnahmen aus nicht-selbstständiger Arbeit erhöht sich der Freibetrag in puncto Werbungskosten auf 920 Euro. Bei sonstigen Einkünften können 102 Euro angerechnet werden.