Tagesgeld - Häufig gestellte Fragen


Was ist die Zinsabschlagssteuer?

Die Zinsabschlagssteuer wurde abgelöst. Seit Anfang 2009 besteuert nicht mehr die Zinsabschlagssteuer die Kapitalerträge, sonder die so genannte Abgeltungssteuer.
Die Zinsabschlagssteuer ist ein bis Ende 2008 benutzter Begriff. Er bezeichnete die Steuer, mit der Kapitalerträge besteuert wurden. Alle Kapitaleinnahmen, die über einen bestimmten Freibetrag reichten, wurden von der Zinsabschlagssteuer erfasst. Erträge, die die Grenze des Freibetrages nicht überschritten haben, blieben mittels eines Freistellungsantrages unberührt.
Die Zinsabschlagssteuer hat oberhalb des Freibetrages einen Satz von 30 Prozent ausgemacht. Eine Ausnahme bildeten die Tafelgeschäfte. Hierbei wurde mit einem Steuersatz von 35 Prozent gerechnet. Die Zinsabschlagssteuer wurde von dem Solidaritätszuschlag ergänzt. Der Steuerbetrag wurde direkt von der Bank an das jeweilige Finanzamt abgeführt.
Von der Zinsabschlagssteuer ausgenommen waren gemeinnützige Vereine und Gemeinden sowie Rentner. Hierfür war allerdings eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die beim zuständigen Finanzamt ausgestellt werden konnte, erforderlich.
Seit Anfang 2009 hat die Abgeltungssteuer die Zinsabschlagssteuer ersetzt. Diese wird nun pauschal mit 25 Prozent angesetzt (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls einer Kirchensteuer).