Tagesgeld - Häufig gestellte Fragen


Was ist die Abgeltungssteuer?

Seit Anfang 2009 gibt es die so genannte Abgeltungssteuer. Sie löst die bis dahin gültige Besteuerungsregelung von Kapitalerträgen ab. Was ändert sich also mit der Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer sorgt seit Beginn des Jahres 2009 für die pauschale Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent. Zu diesem Prozentsatz kommen 5,5 Solidaritätszuschlag und eventuell eine Kirchensteuer.

Zu den Einnahmen, die mit der Abgeltungssteuer berechnet werden, gehören alle Erträge, die aus angelegtem Kapital stammen. Hierzu zählen beispielsweise Dividenden, Zinsen, Lebensversicherungserträge, Gewinne aus Aktiengeschäften und dem Verkauf von Investmentfondsanteilen, Währungsgewinne und Optionsprämien. Bis zu einem gewissen Betrag sind Kapitaleinnahmen allerdings steuerfrei. Dieser so genannte Sparerpauschbetrag liegt bei 801 Euro pro Person und pro Jahr. Alles, was darüber liegt, wird mit der Abgeltungssteuer besteuert.

Ein Sparer, der beispielsweise 1.000 Euro an Zinserträgen über dem Freibetrag von 801 Euro erwirtschaftet, muss davon 250 Euro an Abgeltungssteuer plus den Solidaritätszuschlag von 13,75 Euro entrichten. Muss keine Kirchensteuer abgegeben werden, bleibt dem Anleger eine Summe von 736,25 Euro.
Die Riester und Rürup Rente, staatlich unterstützte Betriebsrenten, private Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen, Eigenheime, vermietete Immobilien und geschlossene Fonds sind wiederum nicht von der Abgeltungssteuer betroffen.