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Zinsabschlagssteuer Für die Wiedervereinigung von der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurden zusätzliche finanzielle Mittel benötigt, die durch Steuergelder eingeholt werden sollten. Diese Gelder wurden durch den noch heute gültigen Solidaritätszuschlag eingenommen.
Der Solidaritätszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe ergänzend zur Einkommens- und Körperschaftssteuer. Diese liegt derzeit bei 5,5 Prozent. Als rechtliche Grundlage dient das Solidaritätszuschlagsgesetz (SoIZG).
Der Solidaritätszuschlag wird auf alle Abgaben von Kapitalertragssteuer, Lohnsteuerzahlungen, bei Zahlungen von Zinsertragsteuern und Dividenden eingefordert. Im Zuge der Abgeltungssteuer macht der Solidaritätszuschlag einen Prozentsatz von 5,5 Prozent aus und erhöht damit die Abgeltungssteuer von 25 auf 26,375 Prozent.
Mit dem Solidaritätszuschlag erhalten allerdings nicht nur die neuen Bundesländer, sondern auch andere Länder eine finanzielle Unterstützung. Die Verwendung der Gelder wird allein vom Bund koordiniert.
Zurzeit gibt es heftige Debatten über das Fortbestehen und den Sinn des Solidaritätszuschlages. In dem Zeitraum von 1991 bis 2007 wurden insgesamt 165 Milliarden Euro durch den Solidaritätszuschlag eingenommen. Jedoch wurden diese Gelder nicht annähernd vollständig zur finanziellen Unterstützung der neuen Bundesländer genutzt.