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ZinsabschlagssteuerTagesgeld - Häufig gestellte Fragen
Einlagensicherungsfonds sollen das Kapital von Festgeld-, Tagesgeld- und Girokonten sowie von Sparbüchern im Falle einer Bankeninsolvenz sichern. Alle deutschen Banken, die Mitglied eines solchen Einlagensicherungsfonds sind, gewähren ihren Anlagekunden eine derartige Sicherheit. Aber wie sieht das bei ausländischen Kreditinstituten aus?
Einlagensicherungsfonds gehören in Deutschland zu einem zweistufigen Sicherheitssystem. Sie sind neben der gesetzlichen Einlagensicherung die zweite stützende Säule zur Sicherung des Kapitals von Tagesgeld, Festgeld, Girokonten und Sparbüchern.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken garantiert die Sicherung des Kapitals bis zu einer Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Diese Höhe ist in der Regel ausreichend.
Allerdings gibt es sogar Einlagensicherungsfonds, die das Kapital zu 100 Prozent absichern.
Hierzu zählen beispielsweise der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, das Sicherungssystem deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken und der VÖB-Einlagensicherungsfonds.
Zu beachten ist, dass die jeweilige Bank Mitglied eines solchen Einlagensicherungsfonds ist.
Diese Regelung gilt für alle deutschen Banken, die Mitglied eines derartigen Einlagensicherungsfonds sind. Bei ausländischen Kreditinstituten gelten die Maßnahmen des jeweiligen Landes.
Ausländische Banken, die ein Geschäft mit Kundengeldern in Deutschland betreiben, müssen zumindest die nach EU-Rechtlinien entsprechenden Entschädigungen garantieren. Diese besagen die Sicherstellung des Kapitals von 90 Prozent, bzw. von maximal 20.000 Euro. Dieser Maximalbetrag wird in Zukunft eventuell auf 50.000 Euro angehoben.
Ausländische Banken sind in der Regel zusätzlich Mitglied eines Einlagensicherungsfonds ihres eigenen Landes. Allerdings unterscheiden sich diese in den meisten Fällen von den Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken. Im Ausland gelten andere Höchstbeträge, die bei EU-Staaten zumeist in den Bereich von 20.000-50.000 Euro fallen. Der Anleger sollte sich im Vorfeld über die genaue Höhe des Einlagensicherungsfonds informieren.