Tagesgeld - Begriffe:  Prolongation


Prolongation

Prolongation bedeutet vom Wortstamm „prolungare“ abgeleitet „verlängern“. In Bezug auf das Fest- oder Termingeld spricht man von einer Prolongation, wenn eine Verlängerung oder Wiederanlage des Kapitals nach der ursprünglich vereinbarten Laufzeit vorgenommen wird. Für den Anleger gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: die automatische und die zu bestätigende Prolongation.
Bei einer automatischen Prolongation wird das Kapital inklusive Zinsen wiederholt angelegt. Dies erfolgt entweder zu den gleichen Konditionen oder, sollte eine Änderung des Zinssatzes vorliegen, zu dem aktuellen Zinssatz. Möchte der Kunde keine Prolongation, muss er das der Bank in der Regel bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der Frist mitteilen. In diesem Fall erfolgt dann eine Auszahlung auf sein Referenzkonto.
Bei der vom Kunden zu bestätigenden Prolongation informiert das Kreditinstitut seinen Kunden im Vorfeld über den Ablauf der Frist. Der Anleger muss die Prolongation bestätigen. Tut er es nicht, schreibt die Bank das Geld inklusive Zinsen dem Referenzkonto gut.
Durch eine Prolongation erzielt der Anleger einen Zinseszinseffekt. Zinsen werden dem Festgeldkonto gutgeschrieben und mit dem restlichen Kapital erneut verzinst. Auf diesem Wege werden höhere Renditen erwirtschaftet. Meistens empfiehlt sich die Geldanlage mit einem Festgeldkonto mit kürzerer Laufzeit. Hierbei werden die Zinsen schneller gutgeschrieben und im Falle einer Prolongation wieder erneut zusammen mit dem restlichen Geldbetrag verzinst.