Tagesgeld - Begriffe:  Grenzsteuersatz


Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz macht eine Aussage darüber, wie hoch die prozentuale Steuerbelastung auf den letzten hinzuverdienten Euro ist. Der Grenzsteuersatz wird auch marginaler Steuersatz genannt.
Er gibt eine zusätzliche Steuerbelastung an. Anders gesagt: Bei einem zusätzlichen Einkommen fallen auch zusätzliche Steuern an. Je höher zum Beispiel die Tagesgelderträge ausfallen, desto höher ist auch der Grenzsteuersatz. Er wird angewendet, wenn aus einer Anlage wie beispielsweise Tages- und Festgeld Zins- oder Kapitalerträge erwirtschaftet werden.
Der Grenzsteuersatz für Alleinstehende liegt bei einem zusätzlichen Einkommen von 10.000 Euro bei ca. 20 Prozent, bei 20.000 Euro Einkommen bei etwa 27 Prozent, 30.000 Euro machen ca. 32 Prozent aus und ab einem Einkommen von 55.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz bei etwa 42 Prozent.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wird allerdings nur noch pauschal mit 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert.