Tagesgeld - Begriffe:  Fristenkongruenz


Fristenkongruenz

Fristenkongruenz bedeutet, dass Kreditinstitute ihre finanziellen Mittel nur so einsetzen dürfen, dass eine Übereinstimmung von Fristen und Laufzeiten der eingesetzten Gelder vorhanden ist.
Es kann von einer Fristenkongruenz gesprochen werden, wenn beispielsweise Einlagen auf einem Tagesgeldkonto (täglich kündbar) als Dispokredit vergeben werden.
Eine Fristenkongruenz ist ebenfalls gegeben, wenn Kapitalanlagen von einem Festgeld mit dreijähriger Laufzeit als Kredite mit der gleichen Länge der Frist verliehen werden. Bei Abweichungen spricht man von einer Fristentransformation.
Die Fristenkongruenz ist ein Aspekt der goldenen Bankregel. Demnach muss Geld, was längerfristig verliehen wird, auch langfristig finanziert werden und andersherum.