Tagesgeld - Begriffe:  Einlagensicherungsfonds


Einlagensicherungsfonds

Einlagensicherungsfonds haben die Aufgabe der Sicherung von Kapital auf Festgeld-, Tagesgeld-, Girokonten oder auf dem Sparbuch. Dieses gilt für alle deutschen Kreditinstitute, die Mitglied eines solchen Einlagensicherungsfonds sind.
Einlagensicherungsfonds gehören neben der gesetzlichen Einlagensicherung (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) zu einem zweiteiligen Sicherungssystem.
Der geläufigste Einlagensicherungsfonds geht vom Bundesverband deutscher Banken aus. Hierbei ist das Kapital des Sparers bis zu einer Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Kreditinstituts abgesichert.
Die Höhe des maßgeblich haftenden Eigenkapitals bezieht sich immer auf den letzten veröffentlichten Jahresabschluss. Liegt das entsprechende Kapital der Bank bei 100 Millionen Euro, ist die Einlage des Sparers bis zu 30 Millionen Euro abgesichert. Jedoch gilt diese Sicherung nur anteilig. Hat der Anleger bei einer Bank mehrere Konten, so wird nur einmal eine Abfindung gezahlt.
Des Weiteren gibt es Einlagensicherungsfonds, die eine Einlagensicherung von Tagesgeld und Co. in unbegrenzter Höhe garantieren. Zu nennen sind hierbei der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, das Sicherungssystem deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken und der VÖB- Einlagensicherungsfonds.
Mit Hilfe des Einlagensicherungsfonds besteht bei der Tagesgeld-Anlage in Deutschland praktisch kein Risiko mehr. Wichtig dabei ist, dass das Kreditinstitut Mitglied eines entsprechenden Einlagensicherungsfonds ist.