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Strom - Häufig gestellte Fragen


Wie verhalte ich mich, wenn mir mein Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht einräumt?


Sollte der aktuelle Stromanbieter den laufenden Tarif erhöhen wird allen Kunden ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von den üblichen Kündigungsfristen, eingeräumt. Nach der Mitteilung über die Erhöhung des Tarifs hat jeder
die Möglichkeit den Vertrag innerhalb der vom Versorger eingeräumten Frist, in der Regel 4 Wochen, zu kündigen. Dabei sollte man sich auf die Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht beziehen. Sofern die Kündigung, am besten schriftlich, eingereicht wurde, kann über die Wahl eines anderen Stromanbieters entschieden werden. 

Falls die Tariferhöhung als angemessen erscheint, muss keine Reaktion seitens des Kunden an den Versorger erfolgen, der Wechsel des Tarifs erfolgt automatisch und bedarf keiner gesonderten Zustimmung.