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Begriffe A-Z
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AnschlusspflichtÖ
ÖkostromÜ
ÜbertragungsverlustB
BestabrechnungD
DrehstromE
EffizienzstromJ
JouleK
KilowattstundeL
Liberalisierung des StrommarktesM
MegawattN
NachhaltigkeitP
PassivhausR
RegelleistungS
SekundärenergieT
TarifV
VersorgungspflichtW
WechselbereitschaftZ
ZählerStrom - Häufig gestellte Fragen
Sollte der aktuelle Stromanbieter den laufenden Tarif erhöhen wird allen Kunden ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von den üblichen Kündigungsfristen, eingeräumt. Nach der Mitteilung über die Erhöhung des Tarifs hat jeder
die Möglichkeit den Vertrag innerhalb der vom Versorger eingeräumten Frist, in der Regel 4 Wochen, zu kündigen. Dabei sollte man sich auf die Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht beziehen. Sofern die Kündigung, am besten schriftlich, eingereicht wurde, kann über die Wahl eines anderen Stromanbieters entschieden werden.
Falls die Tariferhöhung als angemessen erscheint, muss keine Reaktion seitens des Kunden an den Versorger erfolgen, der Wechsel des Tarifs erfolgt automatisch und bedarf keiner gesonderten Zustimmung.