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ZählerHäufige Fragen
Strom - Häufig gestellte Fragen
Nachdem man sich für einen neuen Energielieferanten entschieden hat sind in der Regel nur wenige Formalitäten zu erledigen. Bei den meisten Anbietern kann man sich direkt online anmelden, bzw. telefonisch oder konventionell per Post. Nach der Vertragsunterzeichnung übernimmt das neue Unternehmen den Rest. Man selbst hat mit dem Wechsel keine Mühen mehr. Die Dauer des Anbieterwechsels hängt vor allem an den Kündigungsmodalitäten des alten Energieunternehmens ab, erfolgt aber in jedem Fall immer zum 1. des Monats.
Die Kündigungsfrist für Strom Lieferverträge beträgt in der Regel zwischen 1 und 3 Monate. Nach dieser Frist wird sofort der Strom des neuen Anbieters geliefert, hierzu erhält man eine Bestätigung. Sollte der Vertrag wegen eines Wohnungswechsels gekündigt werden, kann dies nur vor Mindestvertragslaufzeit geschehen, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort keinen Tarif zum gleichen Preis anbieten kann. Desweiteren kann jeder Verbraucher nach einer Erhöhung des laufenden Tarifs den Anbieter innerhalb einer Sonderkündigungsfrist wechseln, diese beträgt in der Regel zwei Wochen.