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Die Stromversorger in Deutschland unterliegen der gesetzlichen Versorgungspflicht und müssen jederzeit sicher und ausreichend Strom liefern. Um die Belieferung wirklich hundertprozentig zu gewährleisten, müssen auch Reserven in der Planung berücksichtigt werden. Diese stehen den Unternehmen für etwaige Differenzen in der Energieversorgung zur Verfügung.
Die Versorgungspflicht garantiert den Endverbrauchern gesetzlich jederzeit eine Belieferung mit Strom, auch im Falle von Lieferschwierigkeiten des Energieunternehmens. Durch diese Regelung des Gesetzgebers kann sich jeder in aller Ruhe nach Anbietern umschauen, ohne Angst vor Versorgungslücken haben zu müssen. Allerdings gilt dieser Schutz nicht, wenn der Kunde nicht mehr in der Lage ist den Strom zu bezahlen.