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Die Reziprozitätsklausel ist eine Regelung bezüglich des Strommarktes. Sie soll äquivalente wirtschaftliche Ergebnisse sowie eine vergleichbare Öffnung des Marktes in allen Mitgliederstaaten erreichen. Mit der Reziprozitätsklausel können somit Energie-Importe reguliert werden. Dies ist dann von Vorteil, wenn Deutschland nicht in gleichem Maße an jene Länder exportieren kann. Die Reziprozitätsklausel wird in Art. 19 Abs. 5 der EG-Richtlinien geregelt. Bei besonders großen Industriekunden greift die Reziprozitätsklausel jedoch nicht.