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ZählerStrom - Häufig gestellte Fragen
Wer sich für einen anderen Stromanbieter entscheidet muss dies nicht dem Vermieter mitteilen. Dieser hat dabei kein Mitspracherecht. Jeder Kunde kann selbst entscheiden, von welchem Energielieferanten er mit Strom versorgt werden will. Dies gilt so lange sie den Stromverbauch direkt mit dem Stromversorger abrechnen, also über einen eigenen Zäh- ler verfügen. Probleme könnte es geben, wenn die Stromrechnung direkt vom Vermieter kommt und der Strom somit über ihn, innerhalb der Nebenkostenabrechnung, beglichen wird. In diesem Falle sollte sich vor einem Wechsel des Anbieters mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt werden, um eventuelle Differenzen und Versorgungsschwierigkeiten zu vermeiden.