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Zähler
Der Liefervertrag wird zwischen dem Kunden und dem Stromanbieter geschlossen. In der Regel werden Komplettangebote vom Kunden gewählt, diese enthalten die Entgelte für den Strom, sowie die Netznutzung. Auf Wunsch kann auch lediglich die reine Stromversorgung vertraglich vereinbart werden, in diesem Fall muss der Kunde die Netzentgelte direkt an den Netzbetreiber zahlen. Desweiteren kann der Kunde entscheiden, welche Art von Strom er beziehen möchte. Dies kann ebenfalls je nach Anbieter vertraglich festgelegt werden.