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Die Durchleitungsgebühr wird auch Netznutzungsgebühr genannt und von den Netzbetreibern für die Bereitstellung und Nutzung der Leitungsnetze erhoben. Diese Gebühr haben die Energielieferanten zu entrichten, die keinen direkten Anschluss zu ihren Kunden haben. Die Kosten für diese Fremdnutzung werden dann wiederum auf den Strompreis umgelegt. Die Durchleitungsgebühr setzt sich aus den Kosten für die Erhaltung, den Netzaufbau, die Pflege, die Instandhaltung, die Neuerung und Umspannungen zwischen unterschiedlichen Spannungsebenen, die Dienstleistungskosten für Frequenz und Spannungshaltung sowie aus den Kosten für anteilige Übertragungsverluste zusammen.