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Die Betreiber der Stromnetze müssen jeden Verbraucher an ihre Netze anschließen und die Nutzung des Stromanschlusses nach § 18 des Energiewirtschaftsgesetzes erlauben. Ziel dieses Gesetzes ist die Sicherung und effiziente Versorgung aller Bürger mit Strom. Dabei werden auch die Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Demnach müssen die Energieversorgungsunternehmen die ein bestimmtes Gebiet versorgen, also die Regionalversorger, nach Veröffentlichung der allgemeinen Bedingungen und der allgemeinen Tarifpreise, jeden an ihr Versorgungsnetz anschließen und beliefern.