Sonstige Steuern - Begriffe:  Zwischenerzeugnissteuer


Zwischenerzeugnissteuer


Die Zwischenerzeugnissteuer wird auf alle alkoholischen Getränke erhoben, die zwischen Wein und Spirituosen ange- siedelt sind. Dazu zählen beispielsweise Sherry, Portwein oder andere gespritete Alkoholika, mit einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozent bis zu 22 Volumenprozent. Die Höhe der Zwischenerzeugnissteuer liegt derzeit bei 153 Euro pro Hektoliter. Sondersteuersätze gelten für Erzeugnisse mit einem Alkoholgehalt von unter 15 Volumenprozenten, welche mit 102 Euro je Hektoliter besteuert werden.

Bei Zwischenerzeugnissen in Flaschen mit Schaumweinstopfen und besonderer Halterung wird die Steuer auf 136 Euro pro Hektoliter angesetzt. Die Steuereinnahmen aus der Zwischenerzeugnissteuer betrugen im Jahr 2008 rund 30 Milli- onen Euro. Die Zwischenerzeugnissteuer wird vom Bundeszollamt erhoben und verwaltet.